AGB
Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB Nachstehende Geschäfts-und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen JAHSANG (im folgendem: Verkäufer) und dem Kunden (im folgendem: Käufer). Abweichende Bestimmungen, insbesondere aus Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. § 2 Zustandekommen des Vertrages, Mindestauftragswert, selbständige Prüfungspflicht des Käufers, Lieferungsverzögerung, -verzug, Nichtleistung
Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend. Die für den Verkäufer tätigen Handelsvertreter vermitteln lediglich die Verkaufsgeschäfte, haben aberkeine Vollmacht zum Abschluss der Verträge. Sowohl DlN-/EN-/ISO-Normen als auch RAL-Gütegrundlagen haben keinen verbindlichen Charakter. Sie sind deshalb für den Verkäufer nicht Gegenstand der vertraglichen Bindung.
Für alle Stoffe gibt es eine Mindestbestellmenge von einem Meter.
Der Käufer ist verpflichtet, die Verwendbarkeit der Ware für seine Zwecke selbständig zu überprüfen –auch mit dem vorhandenen Pflegeetikett, ebenso wie den Belastungsgrad. Der Käufer alleine haftet deshalb für die konkrete Verwendbarkeit für seine Zwecke.
Der Verkäufer übernimmt mit dem Liefervertrag keinerlei Garantie oder Risiko für die Beschaffung von für die Erstellung der Ware erforderlichen Materialien oder Zutaten. Er hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern diese Einschränkung gesetzlich zulässig und eine Haftung nicht nach Maßgabe der folgenden Ziffern ausgeschlossen ist.
§3 Handgemalte Bilder auf bestellten Stoffen
Der Käufer hat die Möglichkeit ein von ihm eingesandtes Foto auf den von ihm bestellten Stoff malen zu lassen und hiermit ein Unikat zu erwerben.
Der Käufer verpflichtet sich durch seine Bestellung Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob durch die vom Künstler zu erbringenden Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können.
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.
Der Käufer kann zusätzlich das NFT des Bildes erstellen lassen. Hierfür wird durch den Erwerb automatisch ein Smart Contract zwischen dem Käufer und dem Künstler geschlossen, welcher einen Code beinhaltet. Bei jedem Verkauf des NFT durch den Käufer erhält der Künstler des Bildes in Thailand 10 % des NFT-Verkaufspreises.
§4 Musterkollektionen und Ansichtssendungen
Musterkollektionen sind Eigentum des Verkäufers und können von diesem jederzeit zurückgefordert werden. Der Käufer ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß aufzubewahren. Muster, die bei Rückgabe beschädigt oder zerschnitten sind, werden nachträglich berechnet.
Ansichtssendungen sind Eigentum des Verkäufers und zu dessen Verfügung; sie müssen innerhalb längstens 2 Wochen ab Erhalt zurückgesandt sein. Die Kosten der Hin-und Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Erfolgt innerhalb der zwei Wochenfrist keine Rücksendung, gilt die Ansichtssendung als vom Käufer zu den gegenwärtigen Bedingungen gekauft. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf diese Bedeutung seines Verhaltens zusammen mit der Lieferung bei Beginn der Frist hinzuweisen.
§ 5 Kaufpreis und Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, Versand und Verpackung. Preisänderungen für Lieferungen und Leistungen, die auf Grund von Verzögerungen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. Die Berechnung erfolgt in der auf den Rechnungen angegebenen Währung. Für Artikel, deren Preise wir nicht allgemein bekannt geben (Preisliste), insbesondere Sonderartikel und extra zu erstellende Produkte erstellen wir individuelle Angebote.
Mit Auftragsbestätigung werden 50 % des Kaufpreises sofort fällig die restlichen 50 % werden mit (Ankündigung) der Lieferung fällig.
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (zum Beispiel durch Rücklastschriften oder durch Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -gegebenenfalls nach Fristsetzung -zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§6 Rechnungsübermittlung per E-Mail
Zusätzlich zu den AGB wird die Rechnungsschreibung per E-Mail vereinbart. Durch den Wegfall der Pflicht zur elektronischen Signatur (Artikel 233 der EU-Richtlinie 2006/ 112/EC) werden unsere Rechnungen ab sofort automatisch per E-Mail versendet. Sollten Sie diesen Service nicht nutzen wollen und einen weiteren Rechnungsversand per Post wünschen, benachrichtigen Sie uns bitte. Die so übermittelten Daten der Rechnungsstellung sind verbindlich.
Rechnungen sind aufbewahrungspflichtige Belege. Aus diesem Grund sorgt der Emailempfänger für die Verwendung von dokumentenechten Papieren.
§ 7 Fracht und Verpackung Die Lieferung der Ware erfolgt auf dem billigsten Weg ab den Lagerräumen des Verkäufers. Diese Frachtkosten trägt der Käufer. Ebenso berechnet der Verkäufer die Verpackungskosten.
§ 8 Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. § 9 Haftung und Gewährleistung, auch hinsichtlich der Verwendbarkeit
Abweichungen in Qualität und Farbe, sofern diese im Rahmen des Handelsüblichen und technisch Möglichen liegen, ebenfalls Abweichungen in der Stoffbreite ±5% und materialbedingte Längenabweichungen ebenso wie das Recht auf Nachbesserung, behält sich der Verkäufer vor. Eine entgegenstehende Zusicherung kann nicht gegeben werden. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für die besonderen Zwecke des Käufers tauglich ist. Insbesondere wird die Gewährleistung hinsichtlich einersolchen Verarbeitung durch den Käufer ausgeschlossen, für die die Ware nach ihrer Beschaffenheit, Art und Güte nicht geeignet ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer dem Verkäufer den Verwendungszweck bekanntmacht, da nur der Käufer die Sachkunde über die Beanspruchung bei der Endverwendung hat. Eine Haftung des Verkäufers für normalen Verschleiß und gewöhnliche Abnutzung der Ware ist ausgeschlossen.
Bei Lieferung erkennbare Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb einer Woche nach Lieferung gerügt wird und wenn die unverschnittene Ware innerhalb von längstens zwei Wochen nach Lieferung beim Verkäufer zur Prüfung eingeht. Fehlmaße können ebenfalls nur bei Beachtung dieser Frist anerkannt werden. Vor dem Zerschneiden ist der Stoff auf kleine, technisch unvermeidbare Fehlstellen zu prüfen, für die eine Maßvergütung bei Beachtung der Frist gegeben wird. Macht der Käufer im Übrigen Mängel geltend, so muss er dies spätestens innerhalb der in § 9 genannten Verjährungsfristen gegenüber dem Verkäufererklären. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Kopie der Originalrechnung und Originalware zur Verfügung zu stellen. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die Beanstandung kommentarlos abzulehnen.
Sofern eine Mängelrüge berechtigt ist, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz durch Lieferung mangelfreier Ware oder beseitigt den Mangel. Soweit die Mangelbeseitigung fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Mangelbeseitigung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Daneben kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen, wenn dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wegen Verletzung einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet wird oder es um eine Haftung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geht.
Die Haftung des Verkäufers ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit es nicht um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung oder um eine Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geht.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Verkäufer trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits-und Materialkosten, soweit sich nicht die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Weitere Nebenkosten, die sich aus der Mängelrüge ergeben, übernimmt der Verkäufer nicht, insbesondere haftet er nicht für indirekte oder Folgeschäden oder Verluste, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder entgangener Gewinn.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die Ware ist auf dem Transportweg durch den Spediteur der Ware versichert. Zusätzliche Anforderungen (Risiken, Schadensereignisse) sind bei Bedarf direkt durch den Kunden anzuzeigen (schriftlich) und in besonderen Fällen direkt (selbst) zu versichern.
§ 10 Verjährung
Die Ansprüche des Käufers auf Nacherfüllung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Minderung wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt. Der Rücktritt ist nach Ablauf der Verjährungsfrist unwirksam. Für Verbraucher bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Ebenfalls innerhalb eines Jahres verjähren sonstige Ansprüche des Käufers. Der Beginn der diesbezüglichen Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 11 Rücksendungen Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme falsch bestellter Stoffe/Produkte besteht nicht. Nimmt der Verkäufer ausnahmsweise falsch bestellte Stoffe/Produkte zurück, ist er berechtigt, 25% Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Eine Rücksendung ohne vorherige Anfrage bittet der Verkäufer nicht vorzunehmen. Für nicht ordnungsgemäß gerollte oder verpackte Rücksendungen behält sich der Verkäufer verminderte Gutschriften vor.
§ 12 Nachlieferungsfristen
Nach Ablauf der Lieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von 3 Wochen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht innerhalb weiterer 14 Tage verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird. Der Verkäufer wird jedoch nach Ablauf der Nachlieferungsfrist von der Lieferverpflichtung frei, wenn er während der Nachlieferungsfrist oder nach deren Ablauf den Käufer zur Erklärung darüber auffordert, ob er Vertragserfüllung verlangt, und dieser sich nicht unverzüglich äußert. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
Daneben kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung nur verlangen, wenn er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen gesetzt hat und wenn dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Einschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Die Nachlieferungsfrist wird von demTage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht.
Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist längstens 14 Tage. lm übrigen gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2.
Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
§ 13 Höhere Gewalt Verkäufer und Käufer sind von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten insoweit und solange befreit, wie diese durch höhere Gewalt verhindert werden. Die Partei die sich auf höhere Gewalt beruft, soll die andere Partei von Anfang und Ende der Veränderung in Folge höherer Gewalt informieren. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet –ist aber nicht beschränkt auf –arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Feuer, Überflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahme einer Partei befinden und sie davon abhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
§ 14 Sprachfassung, Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Maßgeblich ist im Zweifelsfalle die deutsche Fassung dieser AGB.
Das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer unterliegt deutschem Recht, die Anwendung des Wiener UN Übereinkommensüber Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer sich ergebenden Streitigkeiten, ist München.
§ 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht zulässig. § 16 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts-oder Lieferbedingungen bzw. des Vertrags zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen sowie das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. §17 Bitte beachten Wenn Sie unsere Produkte online verkaufen möchten, kopieren Sie die Inhalte bitte nicht von unserer Website. Sie können es als Referenz verwenden und neu schreiben, aber bitte verzichten Sie darauf, den gleichen Inhalt für Ihre Produktbeschreibungen zu nehmen
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